Die Diäten der Landtagsabgeordneten, die sich an der Richterbesoldung orientieren, wurden heute entsprechend erhöht. Dies gilt auch für die Funktionszulagen von fünfzig bis einhundert Prozent für besondere Tätigkeiten. Diese werden auch im Krankheitsfall unbefristet weitergezahlt.
Der Antrag der AfD, die Funktionszulagen im Krankheitsfall nur sechs Wochen fortzuzahlen, wurde abgelehnt. Ebenso wurde abgelehnt, die Funktionszulagen bei der Altersentschädigung nicht zu berücksichtigen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Es ist niemandem zu vermitteln, dass die Funktionszulagen auch dann unbegrenzt fortgezahlt werden, wenn der Abgeordnete die besondere Funktion aus persönlichen Gründen nicht ausüben kann. Denn er behält ja seine normale Abgeordnetenentschädigung.
Das ist ein unangemessenes Privileg und das Gegenteil von der so oft beschworenen sozialen Gerechtigkeit. Es ist ebenfalls für niemanden nachvollziehbar, dass bei der ohnehin üppigen Altersentschädigung die Funktionszulagen erhöhend mitberücksichtigt werden – und das sogar rückwirkend für die siebente Legislaturperiode. Das Missverhältnis zu dem, was der normale Arbeitnehmer nach langer Arbeit als Rente zu erwarten hat, ist einfach zu krass.“