Entscheidung der CDU im Wahlausschuss des Bundestages
Hintergrund der Kandidatenwahl
Im Wahlausschuss des Bundestages hat die CDU zugestimmt, eine als linksextrem geltende Professorin, Brosius-Gersdorf, als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Ursprünglich hatte die CDU einen eigenen Kandidaten nominiert, der als konservativ eingeschätzt wurde. Dieser wurde jedoch aufgrund von Widerstand seitens der SPD zurückgezogen.
Positionen der Kandidatin Brosius-Gersdorf
Brosius-Gersdorf setzt sich für eine Corona-Impfpflicht ein, unterstützt ein AfD-Verbot und befürwortet eine Frauenquote in den Parlamenten. Besonders die Forderung nach einer verbindlichen Frauenquote steht im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz, sofern dieser korrekt interpretiert wird.
Politische Beweggründe der CDU
Trotz grundsätzlicher Bedenken hat die CDU der Kandidatin zugestimmt, um nicht auf Stimmen der AfD angewiesen zu sein. Die Partei legt damit mehr Wert auf die Zusammenarbeit mit der SPD als auf die eigenen Überzeugungen oder das Wohl der Bevölkerung. Diese Entwicklung wirft Fragen auf, besonders angesichts der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts und der Auswirkungen einer politisch einseitigen Besetzung.
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