Der Antrag der AfD-Fraktion „Rechtsstaat gilt auch in Pandemie-Zeiten“ wurde abgelehnt. Dieser sah vor, die Landesregierung dazu aufzufordern, gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben, mit dem die Nichtigkeit des § 28 b des Infektionsschutz-gesetzes festgestellt werden sollte.

Mit der sogenannten Notbremse werden Regelungen eingeführt, die pauschal an bestimmte Schwellenwerte (Sieben-Tage-Inzidenz) anknüpfen. Dies ist willkürlich und unverhältnismäßig, da die Inzidenzen keinen hinreichenden Aussagewert haben, um damit schwerwiegende Grundrechteinschränkungen zu begründen. Der hier geregelte Automatismus ist das Gegenteil einer verfassungsmäßig gebotenen abwägenden Gesamtbetrachtung des Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Umstände einschließlich der Kollateralschäden.

Mit der Ablehnung unseres Antrages hat die Landesregierung verpasst, der fragwürdigen Gesetzgebung aus Berlin die rote Karte zu zeigen und in Mecklenburg-Vorpommern wieder für unser verfassungsmäßiges Recht zu sorgen. Schade!