+++ Klimaschutzdiktat des Bundesverfassungsgerichts +++
In einem Urteil verpflichtet das Bundesverfassungsgericht erstmals den Gesetzgeber, rechtzeitig Vorsorge beim Klimaschutz zu treffen. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Nach dem Klimaschutzdiktat des Bundesverfassungsgerichts stellt sich mehr denn je die Frage, wer die Verfassung vor Karlsruhe schützt.
Das Urteil räumt dem Klimaschutz absolute Priorität ein und hält es für erforderlich, dass dazu extreme freiheitsbeschränkende Maßnahmen erlassen werden. Denn es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.
Unter kompletter Ausblendung der globalen Dimensionen der Klima-Erwärmung und der Beteiligung Deutschlands von nur 2 Prozent am weltweiten CO2-Ausstoß wird der Gesetzgeber verpflichtet, bereits jetzt Entscheidungen für die Zeit nach 2030 zu treffen. Damit wird tief in die Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers eingegriffen und das Tor für massive freiheitsbeschränkende Maßnahmen geöffnet.
Was das konkret bedeutet, ist noch gar nicht abzusehen. Die Corona-Maßnahmen gewinnen in diesem Kontext eine ganz neue Bedeutung. Möglicherweise werden wir sie demnächst als Vorübung für das, was noch auf uns zukommt, ansehen müssen.“